Zweck der Stiftung ist die Förderung des Tierschutzes durch finanzielle Unterstützung von anderen steuerbegünstigten Körperschaften, die denselben Zweck verfolgen im Rahmen von § 58 Nr. 1 AO.
Der Zweck wird insbesondere verwirklicht durch:
- Verbreitung, Pflege und Förderung des Tierschutzgedankens durch Aufklärung und gutes Beispiel unter besonderer Berücksichtigung des Arten- und Naturschutzes; Erwecken von Verständnis für das Wesen aller Tiere und deren Wohlergehen zu Fördern.
- Unterstützung der tierschutzgerechten Weiterentwicklung des Tier-, Arten- und Naturschutzrechtes sowie Erhalt des Lebensraumes aller Tiere.
- Unterstützung von Wissenschaft und Forschung bei der Auffindung von Ersatzmethoden für Tierversuche sowie Unterstützung der Grundlagenforschung auf dem Gebiet der Wildtiere und der artgerechten Nutz-, Zoo- und Heimtierhaltung.
- Unterstützung bei Verhütung und Verfolgung jeder Tierquälerei oder nicht artgerechter behandlung von Tieren.
- Verbreitung des Tier-, Arten- und Naturschutzgedankens in Wort, Schrift und Bild.
- Verbreitung des Tier-, Arten- und Naturschutzgedankens bei der Jugend und Förderung der Jugendtierschutzarbeit.